Kosten
Die Mehrheit unserer Patienten sind gesetzlich versichert, d.h. die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle Kosten der Psychotherapie, wenn die Psychotherapie beantragt und durch sie bewilligt wurde.
Grundlage der Bezahlung ist das Einlesen der gültigen Krankenkassenkarte (KKK) oder auch Chipkarte genannt, zu Beginn der Behandlung und zu Beginn jeden Quartals während der laufenden Behandlung in der psychotherapeutischen Praxis.
Bei Privatpatienten übernehmen die Krankenkassen ebenfalls meist vollständig die Kosten für Psychotherapie, mitunter aber auch nicht, oder nur teilweise – je nach Tarif und Krankenkasse.
Erbrachte Leistungen werden durch uns auf der Grundlage der GOÄ/GOP (Gebührenordnung für Ärzte / Gebührenordnung für Psychotherapeuten) berechnet.
Privatpatienten erkundigen sich bitte vor Terminvereinbarung bei ihrer Kasse
- Ob die Kasse eine Psychotherapie bei einem nichtärztlichen Psychotherapeuten genehmigt bzw. bezahlt?
- Wie das genaue Prozedere des Antragsverfahrens bei dieser Krankenkasse aussieht?
- Welchen Tarif der Versicherte hat, d.h. wie viel in diesem Tarif für PT bezahlt wird?
- Ob es eine Begrenzung der Psychotherapiestundenzahl pro Jahr gibt?