Die Psychotherapie (PT)

ist die Behandlung (Therapie) der Seele (Psyche) des Patienten ohne Medikamente, sondern mit Hilfe von unterschiedlichen wissenschaftlich anerkannten Mitteln und Methoden der Kommunikation zwischen PsychotherapeutIn und PatientIn, wodurch z. B. Veränderungen im Verhalten bewirkt werden.
Man kann auch sagen, die PT ist eine Art Zusammenarbeit, Wechselwirkung, Interaktion von PatientIn und PsychotherapeutIn, in der es der PatientIn möglich werden soll, neue Erfahrungen zu machen, diese gemeinsam zu reflektieren, um neue Lernprozesse und Einsichten zu ermöglichen (z.B. im Gespräch, im Rollenspiel etc. oder mit Kindern auch in anderen Spielen).

Die heutige, moderne Verhaltenstherapie (VT) fußt auf den Grundlagen der frühen Verhaltensforschung von z. B. Pawlow und Skinner zu Beginn des 20.Jh..
Erst nach dem II. Weltkrieg begann die VT sich als eigenständige Therapieform zu entwickeln, nachdem sie ohne die Psychoanalyse, wie jede andere Therapieform auch, gar nicht hätte entstehen können.
Mit der Entwicklung der kognitiven VT und der Entwicklung der Humanistischen Psychologie seit den 60er Jahren des 20. Jh. begann sich die VT langsam zu der erfolgreichen Verhaltenstherapie zu entwickeln, die heute weltweit in Forschung und Behandlung Erfolge feiert und deshalb auch in Deutschland von allen Krankenkassen bezahlt wird.

Die VT geht davon aus, dass wir unser Verhalten durch Erziehung (Familie, Schule, Gesellschaft) und durch eigene Erfahrungen, gute und schlechte, erlernen. Entsprechend unserer Erziehung und unseren Erfahrungen haben wir Einstellungen und Vorstellungen entwickelt, auf dessen Grundlage wir dann zusammen mit unserer erworbenen Bildung unser Denken entwickeln, wodurch sich nununsere Meinungen und Denkweisen herausbilden.
D.h. die Verhaltenstherapie ist die PT, die davon ausgeht, dass WER und WIE wir geworden sind, wesentlich durch unser bisherigesLeben - unsere Erfahrungen mit unseren Mitmenschen, vor allem in unserer Familie (früher), in unserer Schule, in unserem Umfeldbeeinflusst und „erlernt“ wurde.
Beispiel: Wenn Du Dich z. B. aufgrund von schrecklichen Erlebnissen oder Erfahrungen (z.B. Mobbing in der Schulklasse, wobei deineEltern dir nicht helfen „können“, weil sie alkoholkrank sind und sich nicht in die Schule trauen, da über sie schon geredet wurde) veränderst, vielleicht immer stiller wirst, dich zurückziehen, traurig bist und oft weinen musst, wirst Du es wohl schwer haben, gleichzeitig im Alltag gut zurecht zu kommen und sonst froh in der Schule und zu Hause zu sein. Du dürftest auffallen, weil Du dich vielleicht in vielen Situationen etwas „unpassend“ verhältst und deshalb immer öfter mit anderen in Schwierigkeiten gerätst.
Hier wäre eine Psychotherapie eine gute Möglichkeit, die schrecklichen Erlebnisse zu verarbeiten und zu ‚erlernen’, wie man sich lernt zu wehren, wie man sich nicht mehr unterordnet, d.h. was man tun kann, um seine Angst erfolgreich zu bekämpfen. Soweit zur ’Oberfläche’, denn die Psychotherapie ist auch der Ort, an dem Du deinen Kummer über deine alkoholkranken Eltern ansprechen könntest und erwägen könntest, welche Hilfe du diesbezüglich bräuchtest – und zwar emotional und auch andere Bereiche betreffend wie vielleicht die Kommunikation mit Deinen Eltern aber vielleicht auch die Kommunikation über sie mit Deinem Kinder- oder Hausarzt oder ihrem Hausarzt, bei dem sie vielleicht sehr lange nicht waren und vieles anderes mehr.

Und alles, das sei hier noch einmal gesagt, bleibt bei uns, denn es gelten die Gesetze der Ärztlichen Schweigepflicht für uns Vertragspsychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Neben der Verhaltenstherapie fließen auch unser systemisches und hypnotherapeutisches Wissen und unsere gesamten Erfahrungen in unsere Arbeit mit ein.

Wenn Sie sich/Du Dich zur Psychotherapie anmelden/anmeldest, geht es darum, herauszufinden:

  1. Was ist genau das Problem ? (Problemanalyse).
  2. Wie ist das Problem entstanden, wer war daran beteiligt? (Bedingungsanalyse).
  3. Was ist das Ziel bzw. sind die Ziele der Therapie?
  4. Was sind die kleinen Ziele, oder mit welchen kleinen Schritten komme ich ans Ziel?
  5. Welche Techniken / Methoden werden bei der therapeutischen Arbeit hilfreich sein und zur Anwendung kommen?
    Hier wichtige Techniken, mit denen wir sehr häufig arbeiten:
    - Rollenspiele
    - Exposition (in sensu und in vivo)
    - EMDR (siehe ……)
    - Arten der Reaktionsverhinderung
    - Systematische Desensibilisierung
    - Verschiedene Trainings z.B. Kommunikationstraining
    - u.a.m.
  6. Welche (Bezugs)Personen sollten in die Arbeit einbezogen werden, weshalb und mit welchem Ziel?

Schritte der ambulanten Psychotherapie

(Notwendige bürokratische) Schritte der ambulanten Psychotherapie der gesetzlich versicherten Patienten (der GKV)

  • Psychotherapeutische Sprechstunde (PTS)
    Die PTS ist seit dem 1. April 2017 vor jeder Therapie durch den Gesetzgeber vorgeschrieben (durchschnittlich 1-2 Termine á 50 Min.) und soll möglichst zeitnah bei den PsychotherapeutInnen angeboten werden. Sollte die betreffende Psychotherapeutin dem Patienten danach nicht schnell genug eine Psychotherapie anbieten können, muss diese dem Patienten das Formular PTV 11 ausgefüllt mitgeben, damit der Patient bei einer anderen KollegIn, bei der er hofft, eher eine Therapie beginnen zu können, diese Leistung nicht wiederholen muss.
    Die wichtigste Aufgaben der PTS sind:
    - erste diagnostische Maßnahmen, um Diagnose zu stellen,
    - Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige Störung nach dem Leistungskatalog der Krankenkassen vorliegt, und
    - ob wie man so sagt, die Chemie zwischen PatientIn und PsychotherapeutIn stimmt.
  • Probatorische Sitzungen (PS)
    dauern wie die Therapiestunden 50 Min. Ihre Aufgabe geht über die der PTS hinaus, d.h.
    die Diagnostik findet vertieft statt, die Diagnose wird als Grundlage
    für die gemeinsame Erarbeitung des Therapieziels
    und der Therapieplanung besprochen und vereinbart.
    Bei Kindern und Jugendlichen sind mindestens 2 Std. á 50 Min. erforderlich und max. 6 möglich, wenn danach eine Psychotherapie beantragt werden soll.
  • Akutbehandlung (AKB)
    kann bei besonderem Therapiebarf z.B. bei Krisen, bei Suizidalität, bei besonders problematischem Essverhalten oder auch während der Wartezeit auf einen Platz in einer psychiatrischen Klinik, oder um eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu verhindern nach der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ und den probatorischen Sitzungen sofort beginnen.
    Sie kann maximal 12 Behandlungsstd. á 50 Min. umfassen, sofern die PsychotherapeutIn dies terminlich (sofort) ermöglichen kann. Verlängerungen durch Kurz- und oder Langzeittherapien sind bei Bedarf und Antrag, der bewilligt werden muss, möglich.
    Der Konsiliarbericht ist durch den Patienten vom behandelnden Kinder- oder Hausarzt ZEITNAHE zu Beginn der Akutbehandlung einzuholen und wieder beim Therapeuten abzugeben!
  • Kurzzeittherapie (KZT)
    umfasst für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre (die Bewilligung der KK muss vor dem 21. Geburtstag der PatientIn vorliegen!) seit dem 1. April 2017 24 Therapiestunden á 50 Min. plus 6 Stunden á 50 Min. für die Behandlung / Beratung der Bezugspersonen.
    Diese 24 Std. + 6 Std. müssen seit o.g. Datum in 2 Schritten á 12 Std.+3 Std. beantragt werden.
  • Langzeittherapie (LZT) #
    umfasst 60 Therapiestunden á 50 Min. plus 15 Therapiestunden á 50 Min. für die Behandlung / Beratung der Bezugspersonen.
    In schweren Fällen kann im Anschluss an die Langzeittherapie noch ein Antrag auf Verlängerung im Umfang von 20+5 Stunden gestellt werden.
  • Umwandlungsantrag (UMW) #
    Wenn nach Kurzzeittherapie noch Therapiebedarf besteht, kann ein sogenannter Umwandlungsantrag gestellt werden, bei dem die Differenz zu den 60 Therapiestunden der Langzeittherapie beantragt werden können. Die vorherige Kurzzeittherapie wird also in eine Langzeittherapie umgewandelt.
  • Verlängerungsantrag der Langzeittherapie (VL) #
    Kann im Umfang von 20 Std. für die PatientIn +5 Std. für die Behandlung der Bezugspersonen gestellt werden.

# Dieses Zeichen bedeutet, dass die jeweiligen Anträge nur im Gutachterverfahren bewilligt werden. D.h. die PsychotherapeutIn muss einen ausführlichen anonymen Bericht über den Patienten verfassen, inklusive Diagnose, Entstehung der Erkrankung usw., und muss differenziert erklären, warum eine weitere Psychotherapie notwendig ist. Aufgrund dieses Berichtes empfiehlt der Gutachter der Krankenkasse dann die Psychotherapie zu bewilligen oder auch nicht.
Die Krankenkassen halten sich zu 99,99% an diese Empfehlungen. Dieses Prozedere dauert +/- 4 bis 6 Wochen, von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich.

Egal, in welcher Krankenkasse Sie versichert sind, diese obigen Angaben gelten seit dem 01.April.2017 für alle Patienten, die gesetzlich versichert sind.

Für Privatpatienten gilt anderes!!!

ZUERST sollten Sie sich deshalb unbedingt VOR EINER ANMELDUNG bei uns, bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob Ihr Tarif, die Bezahlung von nicht ärztlichen Psychotherapeuten vorsieht, d.h. auch bezahlt.

Bei dieser Gelegenheit können Sie sich gleich nach dem Prozedere des Antragsverfahrens Ihrer KK (ist bei jeder anders) erkundigen und z.B. auch fragen, ob Sie die nötigen Formulare online herunterladen können – z.B. den Konsiliarbericht und die Antragsformulare.
Alles Weitere können wir dann erst einmal besprechen .

 

 

Schritte der ambulanten Psychotherapie für Privatpatienten (der PKV)

- 1 Th.-Std. Anamnese nicht bewilligungspflichtig

- 5 Th.-Std. Probatorische Sitzungen (Maximum) nicht bewilligungspflichtig

Weitere Anträge werden auch bei den meisten privaten Krankenkassen nur über begutachtende Ärzte bewilligt, wenn auch nach unterschiedlichen Kriterien - ganz nach den Festlegungen der jeweiligen Kassen.

a) Kurzzeittherapie (meist 25 Th.-Std.) oder

b) Langzeittherapie (meist 50 Th.-Std.)

c) Verlängerungen sind auf Antrag je nach Tarif möglich.

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